Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der REX METALL AG

Kontakt
REX METALL AG
Schwarzenburgstrasse 586
CH - 3144 Gasel / Bern / Schweiz

Tel. +41 (0)31 848 10 30
Fax +41 (0)31 848 10 40

info(at)rexmetall(dot)ch
http://www.rexmetall.ch

WICHTIG: Wir sind eine Fabrik ohne Verkaufsladen, Besuche nur nach vorheriger Vereinbarung !

Postcheck-Konto: 30-9441-4, IBAN CH79 0900 0000 3000 9441 4
Bankverbindung: auf Anfrage

Mehrwertsteuer-Nummer: CHE-107.167.417 MWST
Handelsregister-Nummer: CH-035.3.010.803-4 (seit 1958)

Allgemeines / Geltung der AGB
Durch mündliche, elektronische oder schriftliche Erteilung eines Auftrages werden nachstehende Verkaufs-, Zahlungs- und Lieferbedingungen anerkannt. Die vorliegenden AGB gelten für sämtliche Warenbestellungen bei der Firma Rex Metall AG, Schwarzenburgstrasse 564, 3144 Gasel (im folgenden Rex Metall AG genannt). Die AGB gelten für jede Bestellung in der zum Zeitpunkt der Bestellung auf der Homepage aufgeschalteten Fassung. Änderungen der AGB sind jederzeit vorbehalten. Wo nichts weiter vermerkt, gilt das Schweizerische Obligationenrecht (OR).

Preise
Wo nicht anders angegeben, gelten die Preise in Schweizer Franken (CHF / SFr.). Preisänderungen vorbehalten; die Preise verstehen sich als Mitnahmepreise inklusive der Schweizer MWST (ausser wenn anders aufgeführt), ohne Versandkosten. Pro Lieferung wird dem Kunden zusätzlich ein Versandkostenanteil verrechnet. Weitere Details siehe Absatz „Lieferung und Versand“. Bei Lieferungen ins Ausland erfolgen unverzollt und ohne Belastung der MWST. Diese wird normalerweise vom Empfängerland erhoben und direkt dem Empfänger/der Empfängerin der Waren belastet, möglicherweise zusammen mit weiteren Einfuhrabgaben (Zoll, administrative Spesen etc.).

Vertragsabschluss
Sämtliche Angaben zu Waren und Preisen auf der Homepage von Rex Metall AG sind freibleibend und unverbindlich. Mit der Bestellung (mündlich, telefonisch, schriftlich per Brief, Fax, E-Mail oder über unseren Webshop) gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Ist die vom Kunden bestellte Ware nicht in der gewünschten Menge oder zum angegebenen Preis verfügbar, macht Rex Metall AG dem Kunden raschmöglichst Mitteilung. In diesem Fall kommt der Vertrag erst zustande, indem der Kunde die Bestellung erneut zu den geänderten Konditionen bestätigt. Telefonische Bestellungen sind gültig.

Lieferung und Versand
Die Ware wird persönlich übergeben (ab Werk, Messe- oder Marktstand etc.) oder wir versenden die Ware weltweit per Post, Kurierdienst oder Spedition, je nach Grösse und Gewicht der Lieferung. Die Zustellzeit beträgt einen Tag bis mehrere Wochen, je nach Empfängerland und der gewünschten Lieferart. Frachtkosten, resp. Versandkostenanteil gehen zu Lasten des Empfängers / der Empfängerin. Diese Kosten variieren je nach Gewicht, Volumen, Destination und gewünschter Transportart. Wo nichts anderes vermerkt, versenden wir Waren immer zum günstigsten Tarif (ECONOMY). Teillieferungen sind zulässig und es werden dafür keine zusätzlichen Versandkosten berechnet. Beanstandungen von Teillieferungen berechtigen den Käufer nicht zur Ablehnung der weiteren Lieferung oder der kompletten Bestellung. Soweit gesetzlich zulässig, ist unsere Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, auf den Rechnungswert begrenzt. Für Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder Ereignissen, die der Rex Metall AG die Erbringung der Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie z.B. Streik, behördliche Anordnungen etc., kann Rex Metall AG nicht verantwortlich gemacht werden. Für Lieferschwierigkeiten von Waren, welche die Rex Metall AG nicht selbst produziert, lehnt Rex Metall AG jede Haftung ab.

Vorbehalt
Preis-, Modell-, Gewicht-, Material-, Grössen- oder Farbänderungen zu unseren Beschreibungen sind vorbehalten.

Beschädigungen
Die Ware wird grundsätzlich auf Gefahr des Empfängers verschickt. Auf Wunsch und zu Lasten des Auftraggebers kann vor dem Transport eine Warentransportversicherung nach Wahl abgeschlossen werden. Bei Beschädigung während des Transportes hat sich der Empfänger sofort an den Transporteur, die Bahn- oder Postverwaltung zu wenden.

Ware / Warenretouren / Garantie / Reklamationen / Vertragsrücktritte
Bestellte und richtig gelieferte Ware wird nur ausnahmsweise und nach vorheriger Vereinbarung zurückgenommen. Die zusätzlichen Versandkosten sowie die Bearbeitungs- / Stornogebühr von 1/3 des Warenwertes, mindestens aber CHF 10.-- gehen zu Lasten des Käufers. Die Stornogebühr wird auch fällig bei Vertragsrücktritt vor Lieferung. Produkte mit eindeutigen Fabrikationsfehlern sowie von uns falsch gelieferte Sendungen werden dem Kunden nach erfolgter Rücksendung durch einwandfreie oder richtige Produkte kostenlos ersetzt. Wo nichts anderes vermerkt ist, gilt die gesetzliche Garantiefrist. Für die Geltendmachung der Garantie braucht es stets einen Kaufbeleg. Es handelt sich in allen Fällen um „Bring-in“-Garantie. Schäden an unseren Produkten infolge unsachgemässer Behandlung entgegen unserer Anweisungen und Empfehlungen auf den Produktbeilagen und/oder Warenetiketten unterstehen nicht der Garantie. Reklamationen werden nur innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware berücksichtigt. Für verdeckte Mängel gelten die Bestimmungen des Schweizerischen OR.

Zahlung
Die Lieferung erfolgt nach Vorauszahlung (für uns spesenfreier Transfer) oder gegen Nachnahme; in Ausnahmefällen kann eine davon abweichende Zahlungsart gemäss separater schriftlicher Abmachung gelten. Lieferungen ins Ausland ebenfalls nur gegen Vorauszahlung: Kreditkarte oder Vorauszahlung auf Bankkonto (für uns spesenfreien Transfer), unverzollt und unversichert.

Wir akzeptieren keine Checks!

Verzugszins
Bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen wird ein Verzugszins berechnet (dabei wird der angebrochene Verzugsmonat als ganzer Monat verstanden).

Eigentum
Die Ware bleibt bis zur endgültigen Bezahlung Eigentum der Rex Metall AG.

Recht und Gerichtsstand
Sämtliche mit Rex Metall AG geschlossenen Verträge unterstehen dem Schweizer Recht. Der Gerichtsstand für beide Parteien ist ausschliesslich Bern (Schweiz).

Gasel / Bern, April 2015